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13.10.2009 HOAI 2009
Bedingt durch grundlegende Änderungen in der HOAI wurden umfangreiche Änderungen in den Formularen notwendig. Laut Internetseite der Bundesarchitektenkammer können aufgrund der neuen Rechtslage jedoch noch zahlreiche Unsicherheiten über die Interpretation der neuen HOAI-Regelungen auftreten. Architekten und Planer sollten die Entwicklungen der nächsten Monate aufmerksam verfolgen.
In der Version 9.31 wurden daher erst die Architektenverträge für Leistungen bei Gebäuden (Architektenvertrag) und für Leistungen bei raumbildenden Ausbauten (Innenarchitektenvertrag) realisiert.
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