Stand: 04.05.2021
1. Vertragsgrundlage
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte (Lieferungen, Mietverträge und Leistungen) zwischen der Gesellschaft für elektronische Datenverarbeitung und Organisation mbH (nachstehend G.E.O. genannt) und ihren Kunden.
- Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der G.E.O. sind ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der G.E.O. schriftlich bestätigt wurden.
- Das Waren- und Leistungsangebot der G.E.O. richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB oder Körperschaften des öffentlichen Rechts anzusehen sind.
- Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
2. Vertragsschluss, Preise und Lieferung
- Angebote der G.E.O. sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die G.E.O. ausdrücklich die Annahme des Auftrages des Kunden erklärt oder wenn sie – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – die beauftragte Leistung durchführt oder die bestellte Lieferung versendet.
- Die G.E.O. ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
- Alle Preise der G.E.O. sind netto. Sie verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab 76751 Jockgrim. Porto- bzw. Frachtkosten und Verpackungs- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
- Für den Umfang der Leistungs- oder Lieferverpflichtungen sind ausschließlich die von der G.E.O. erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die G.E.O. ist auch zu Teillieferungen berechtigt.
- Kommt die G.E.O. mit der Leistung oder Lieferung in Verzug oder wird die Leistung oder Lieferung für die G.E.O. unmöglich, so ist der Ersatz eines unmittelbaren und/oder mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Bei Störungen, die nicht im Einflussbereich der G.E.O. liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, Naturkatastrophen und Krieg, ist die G.E.O. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzverpflichtung entsteht.
- Alle Software wird nur unter der Bedingung geliefert, dass der Kunde die den Softwareprodukten beigefügten Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. der G.E.O. verbindlich anerkennt. Für die Nutzung eines Softwareprodukts gelten im Besonderen die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen. Missbrauch und unerlaubtes Kopieren sind ausdrücklich untersagt und werden rechtlich von der G.E.O. verfolgt.
3. Zahlung, Zahlungsverzug und Verzugsfolgen
- Die Zahlung kann per Rechnung, Vorkasse oder Lastschrift erfolgen. Die Auswahl der Bezahlmethode obliegt der G.E.O..
- Bei einer Zahlung per Lastschrift hat der Kunde jene Kosten zu tragen, die bei einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Bankverbindungsdaten entstehen.
- Mit der Bezahlung eines Softwareprodukts wird kein Eigentum erworben, es wird lediglich ein Nutzungsrecht am Softwareprodukt erworben.
- An allen Hardwareerzeugnissen sowie sonstigen Handelswaren und/oder Dienstleistungen erwirbt der Kunde nach vollständiger Bezahlung das Eigentum.
- Zahlungen sind auch bei Teillieferungen — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, netto, ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der G.E.O. zu leisten. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die G.E.O. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Verzugszinsen werden ohne vorherige Ankündigung automatisch berechnet. Außerdem besteht Anspruch auf Zahlung einer Pausschale in Höhe von 40 Euro.
- Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Kunde ansonsten nicht geltend machen.
4. Urheberrecht
- Das Urheberrecht/Copyright steht unbestritten dem Hersteller der Ware, vertretungsweise der G.E.O., zu. Eine Reproduktion von Softwareprodukten auf andere Datenträger ist dem Kunden nicht gestattet.
5. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der G.E.O..
6. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab der Anlieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die von der G.E.O. gelieferte Ware unmittelbar nach der Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen (Ausschlussfrist) gegenüber der G.E.O. schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die G.E.O., als auch gegen deren leitende Angestellte ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften erstreckt sich nicht auf Mangelfolgeschäden, sofern die Zusicherung nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen soll.
- Für alle Fälle der Haftung der G.E.O. ist der Schadensersatzanspruch auf die Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Die Gewährleistungspflicht der G.E.O. beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Außerdem ist die G.E.O. berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten und/oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu begrenzen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung durch die G.E.O. trotz angemessener schriftlicher Fristsetzung durch den Kunden oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Ein darüber hinaus gehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, z.B. Betrieb mit falscher Stromart oder ‑spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm‑, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die G.E.O. berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.
- Erfüllungsort für die Gewährleistung sind die Büroräume der Firma G.E.O. Im Falle der Nachbesserung übernimmt die G.E.O. die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7. Sonstige Bestimmungen
- Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und Ansprüche ist 76751 Jockgrim. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das Amtsgericht Kandel vereinbart.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen der G.E.O. und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts..
- Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder dieser Vertrag Regelungslücken enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben davon unberührt.
- Vertragsberechtigte Personen der G.E.O. sind nicht befugt, Änderungen oder Ergänzungen bestehender Vereinbarungen und Verträge mündlich zu klären.